Zum Inhalt der Seite

Ermittlung gegen Polizisten

Berlin. Gegen einen Beamten der Berliner Polizei wird wegen des Einsatzes von Pfefferspray am 1. Mai in Berlin-Kreuzberg ermittelt. In einem Film im Internet ist zu sehen, wie er sein Sprühgerät zieht und einem einige Meter entfernt stehenden, friedlichen Mann einen Strahl Flüssigkeit ins Gesicht sprüht. Polizeipräsident Klaus Kandt sprach am Montag von einer »offenbar grundlosen« Benutzung des Reizgases. Der stellvertretende Gruppenführer der Polizei sei von einem Kollegen angezeigt worden. Jetzt werde wohl ein Strafverfahren wegen Körperverletzung im Amt eingeleitet, sagte Kandt im Innenausschuß des Abgeordnetenhauses. Pfefferspray kann schwere Verletzungen bis hin zum Tod durch Ersticken verursachen. (dpa/jW)

kurzlink.de/Pfeffersprayeinsatz
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 06.05.2014, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!