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Urteil: Blauhemd mit FDJ-Sonne nicht strafbar

Berlin. Das öffentliche Tragen des Emblems der Freien Deutschen Jugend (FDJ) bleibt für zwei Männer straffrei. Die beiden Angeklagten hatten es am Rande einer Gedenkveranstaltung zum »Tag des Mauerbaus« am Ärmel. Seit 1990 falle einem bei den blauen Hemden mit dem Sonnensymbol nur die FDJ Ost ein, sagte der Richter des Berliner Amtsgerichts. Anders als die FDJ West sei der frühere Jugendverband der DDR aber nicht verboten, daher der Freispruch. Zum Prozeß war es gekommen, weil sich Teilnehmer der Veranstaltung am 13. August 2012 durch die Aktivisten gestört fühlten. (dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 16.04.2014, Seite 2, Inland

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