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Brennelementesteuer wird vorerst erstattet

Hamburg. Das Finanzgericht Hamburg läßt 2,2 Milliarden Euro Brennelementesteuer an mehrere Kernkraftwerksbetreiber erstatten. Es habe den Eilrechtsanträgen von fünf Versorgern stattgegeben und die Hauptzollämter zur Erstattung der Steuer vorläufig verpflichtet, teilte das Gericht am Montag mit. Seit Einführung der Brennelementesteuer 2011 gilt als umstritten, ob sie verfassungsgemäß und im Einklang mit europäischem Recht ist. Die Betreiber von fünf Kernkraftwerken – darunter RWE und E.on – haben Klagen gegen das Gesetz erhoben. Das Hamburger Finanzgericht hat bereits das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und den EU-Gerichtshof in Luxemburg angerufen. (dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 15.04.2014, Seite 2, Inland

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