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Versammlungsgesetz: Klage zurückgewiesen
Berlin. Das Berliner Verfassungsgericht hat ein Normenkontrollverfahren gegen das Versammlungsgesetz in der Hauptstadt zurückgewiesen. Die Kammer erklärte am Freitag, die Ermächtigung der Polizei, Demonstrationen zu filmen, sei verfassungsgemäß. In der Urteilsbegründung hielten die Richter zwar fest, daß solche Aufnahmen in die Versammlungsfreiheit eingreifen und dieser »Einschüchterungseffekt« das Gemeinwohl beeinträchtigt, da die kollektive öffentliche Meinungskundgabe eine »elementare Funktionsbedingung des demokratischen und freiheitlichen Rechtsstaates« sei. In der Abwägung sei dies aber verhältnismäßig. 62 Mitglieder der Oppositionsfraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus hatten die Klage gegen das Gesetz angestrengt, das seit April 2013 in Kraft ist. (jW)
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