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Sittenwidrige, aber legale Minimallöhne

Senftenberg. Im Rechtsstreit um Lohndumping hat eine Arbeitsagentur in Südbrandenburg eine Niederlage erlitten. Das Arbeitsgericht Cottbus wies am Mittwoch die Klage des Jobcenters Oberspreewald-Lausitz gegen einen Rechtsanwalt wegen angeblicher Ausbeutung zurück. Dieser hatte zwei Bürokräfte für Stundenlöhne von rund 1,60 Euro beschäftigt. Diese Löhne seien zwar sittenwidrig, urteilte das Gericht. Der Anwalt habe aber nicht ausbeuterisch gehandelt: Die Beschäftigten hätten auf eigenen Wunsch unter diesen Konditionen angefangen, um wieder Fuß auf dem Arbeitsmarkt zu fassen, so das Gericht. (dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 10.04.2014, Seite 5, Inland

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