-
13.02.2014
- → Inland
BGH-Urteil zu Heimkosten
Karlsruhe. Erwachsene Kinder müssen die Heimkosten von Mutter und Vater selbst dann tragen, wenn die Eltern seit Jahrzehnten jeden Kontakt verweigert haben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden. Ein Beamter aus Bremen muß daher 9000 Euro an das Pflegeheim seines mittlerweile gestorbenen Vaters zahlen. Beide hatten seit Jahrzehnten keinen Kontakt mehr – auf Betreiben des Vaters, der seinen Sohn sogar enterbt hatte. Dennoch sei der Anspruch auf Elternunterhalt hier nicht verwirkt, stellte der BGH fest. Der Grund für den Richterspruch: Der Beamte war schon volljährig, als sein Vater sich von ihm abwandte. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland