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Grundsicherung für spanische Familie

Dortmund. Das Sozialgericht Dortmund hat in einer Eilentscheidung einer arbeitssuchenden spanischen Familie Grundsicherung (Hartz IV) zugesprochen. Das Arbeitslosengeld II werde aber nur vorläufig gewährt, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Ein Sprecher sagte, die Kammer gebe damit dem EU-Gemeinschaftsrecht den Vorzug vor dem Leistungsausschluß für Ausländer nach deutscher Vorgabe. Es bestünden erhebliche Zweifel, ob der Ausschluß in bezug auf EU-Bürger mit dem Gemeinschaftsrecht der EU vereinbar ist, erläuterte das Gericht.

(dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 07.02.2014, Seite 2, Inland

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