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Wettbewerb schlägt Informationsfreiheit

Koblenz/Neustadt. Die Stadt Neustadt an der Weinstraße darf den Leasingvertrag für den Dienstwagen ihres Bürgermeisters geheimhalten. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Ein Bürger hatte sich auf das Landesinformationsfreiheitsgesetz berufen und auf die Herausgabe der Daten geklagt. Weil der Automobilhersteller, der die Limousine bereitstellte, aber sein Geschäftsgeheimnis verletzt sah, hielt die Stadt dicht. Zu Recht, befanden die Richter, denn eine Offenlegung könnte die Wettbewerbsposition des Unternehmens zu dessen Nachteil beeinflussen.

(dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 11.01.2014, Seite 2, Inland

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