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Familiäre Beziehung schlägt Vaterschaft

Karlsruhe. Leibliche Väter haben auch künftig nicht in jedem Fall einen Anspruch auf Anerkennung der Vaterschaft. Das Bundesverfassungsgericht entschied am Freitag in Karlsruhe, daß eine entsprechende Klage ausgeschlossen sei, wenn das Kind eine »sozial-familiäre Beziehung« zu seinem rechtlichen Vater habe. Es wies damit die Klage eines Mannes ab, der überzeugt war, der leibliche Vater eines Mädchens zu sein. Das Kind war während der Ehe der Mutter mit einem anderen Mann geboren worden. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 21.12.2013, Seite 5, Inland

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