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Arbeitsgericht kippt Hausverbot

Berlin. Die PIN Mail AG mußte vor dem Arbeitsgericht Berlin das Hausverbot gegen den stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden zurücknehmen. Das Unternehmen hatte es zusammen mit dem Antrag auf fristlose Kündigung gegen den Betriebsrat, der auch Mitglied der ver.di-Tarifverhandlungskommission ist, vor einer Woche ausgesprochen. (jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 14.12.2013, Seite 5, Inland

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