Zum Inhalt der Seite

Erste Urteile bei Neonaziprozeß

Koblenz. Nach mehr als 90 Verhandlungstagen sind im Koblenzer Neonaziprozeß die ersten vier Urteile gefällt worden. Zwei Angeklagte im Alter von 23 Jahren wurden vor dem Landgericht zu Jugendstrafen verurteilt, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Zwei weitere Angeklagte wurden zwar schuldig gesprochen, eine Jugendstrafe aber zunächst nicht verhängt. Den Männern waren Landfriedensbruch und Sachbeschädigung, in einem Fall auch gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt worden. Das Verfahren gegen die vier war abgetrennt worden. Damit sind in dem Mammutprozeß gegen Mitglieder oder Unterstützer der Vereinigung »Aktionsbüro Mittelrhein« noch 22 Angeklagte übrig. Die Vorwürfe reichen von Körperverletzung bis zu versuchten Brandanschlägen auf Autos. Das »Aktionsbüro« hatte seine Zentrale bis zu einer Razzia im März 2012 im »Braunen Haus« in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die Staatsanwaltschaft stuft das »Aktionsbüro« als verfassungsfeindlich und rechtsextremistisch ein. (dpa/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 27.11.2013, Seite 15, Antifaschismus

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!