27.11.2013 / Antifaschismus / Seite 15

Erste Urteile bei Neonaziprozeß

Koblenz. Nach mehr als 90 Verhandlungstagen sind im Koblenzer Neonaziprozeß die ersten vier Urteile gefällt worden. Zwei Angeklagte im Alter von 23 Jahren wurden vor dem Landgericht zu Jugendstrafen verurteilt, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Zwei weitere Angeklagte wurden zwar schuldig gesprochen, eine Jugendstrafe aber zunächst nicht verhängt. Den Männern waren Landfriedensbruch und Sachbeschädigung, in einem Fall auch gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt worden. Das Verfahren gegen die vier war abgetrennt worden. Damit sind in dem Mammutprozeß gegen Mitglieder oder Unterstützer der Vereinigung »Aktionsbüro Mittelrhein« noch 22 Angeklagte übrig. Die Vorwürfe reichen von Körperverletzung bis zu versuchten Brandanschlägen auf Autos. Das »Aktionsbüro« hatte seine Zentrale bis zu einer Razzia im März 2012 im »Braunen Haus« in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die Staatsanwaltschaft stuft das »Aktionsbüro« als verfassungsfeindlich und rechtsextremistisch ein. (dpa/jW)
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