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Recht auf Asyl für Homosexuelle

Luxemburg/Brüssel. Verfolgte Homosexuelle können in der EU ein Recht auf Asyl haben. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag entschieden. Riskieren offen lebende Homosexuelle in ihren Heimatländern eine Strafe, stellten sie eine soziale Gruppe im Sinne des Asylrechts dar, erklärten die Richter. Es sei einem Homosexuellen nicht zuzumuten, »daß er seine Homosexualität in seinem Herkunftsland geheimhält, um die Gefahr einer Verfolgung zu vermeiden«. Die sexuelle Ausrichtung sei ein für die Identität bedeutsames Merkmal. Im konkreten Fall streiten drei schwule Männer aus Sierra Leone, Uganda und dem Senegal in den Niederlanden um ihre Anerkennung als Flüchtlinge. In ihren Heimatländern drohen Homosexuellen schwere Strafen. (dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 08.11.2013, Seite 1, Ausland

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