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Meese-Freispruch rechtskräftig

Kassel. Der Freispruch vom 14. August für den Künstler Jonathan Meese nach seinem verbotenen Hitlergruß ist rechtskräftig. Das teilte die Staatsanwaltschaft in Kassel am Mittwoch mit, die ihre Revision bereits zurückgezogen hatte. Meese hatte in einem öffentlichen Gespräch 2012 die »Diktatur der Kunst« gefordert und den Arm zweimal zum verbotenen Gruß gehoben. Das Gericht hatte zugunsten der Kunstfreiheit entschieden und den 43jährigen freigesprochen: Es sei bei der Performance um eine Kunstdiskussion gegangen. (dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 10.10.2013, Seite 5, Inland

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