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Aus: Ausgabe vom 01.10.2013, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft

Urteil schränkt Werkverträge ein

Erfurt/München. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat den wegen Mißbrauchs in die Kritik geratenen Werkverträgen erneut Grenzen gesetzt. In einem Fall aus Bayern entschieden die Bundesrichter am vergangenen Mittwoch, daß Werkverträge nicht zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit abgeschlossen werden können. Dabei ging es um die Frage, ob zwischen dem Freistaat Bayern und dem Kläger, der Bodendenkmäler in einem Computersystem erfaßte, ein Werkvertrag zustande kam oder ein Arbeitsverhältnis begründet wurde. Der zehnte Senat verwies darauf, daß der Kläger regelmäßig von 7.30 bis 17.00 Uhr seiner Arbeit an einem zur Verfügung gestellten Computerarbeitsplatz nachgekommen sei. Damit habe ein Arbeitsverhältnis bestanden.

(dpa/jW)

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