Zum Inhalt der Seite

Prozeß gegen Sharef geht weiter

München. Im Strafprozeß gegen den früheren Siemens-Vorstand Uriel Sharef hat das Landgericht München den Antrag der Verteidigung auf eine Einstellung des Verfahrens zurückgewiesen. Zugleich forderte die Vorsitzende Richterin die Staatsanwaltschaft auf, im Sinne der Aktenwahrheit und Aktenklarheit weitere relevante Akten unter anderem bei der Siemens-Rechtsabteilung anzufordern und der Kammer vorzulegen. Sharefs Verteidiger hatte der Staatsanwaltschaft unter anderem eine chaotische Ermittlungsführung vorgeworfen und erklärt, ihm sei nicht ausreichend Einsicht in Ermittlungsakten gewährt worden (jW berichtete). (dpa/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 21.09.2013, Seite 9, Kapital & Arbeit

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!