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Gericht: Anrauchen ist Körperverletzung

Erfurt. Wer jemandem absichtlich Zigarettenrauch ins Gesicht bläst und sich aggressiv verhält, begeht nach einem Urteil des Amtsgerichts Erfurt Körperverletzung. Es sprach am Mittwoch eine 25jährige frei, die einem Raucher ein Glas an den Kopf geworfen hatte. Die Studentin hatte den 30 Jahre alten Mann mehrfach auf das Rauchverbot in einer Erfurter Diskothek hingewiesen. Anschließend habe sich der Mann erneut eine Zigarette angesteckt, sei aggressiv auf sie zugekommen und habe ihr den Rauch direkt ins Gesicht geblasen. Ihren anschließenden Glaswurf wertete das Gericht als gerechtfertigte Notwehr gegen eine Körperverletzung.

(dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 19.09.2013, Seite 5, Inland

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