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Aus: Ausgabe vom 07.08.2013, Seite 5 / Inland

Berufung gegen ­Raucherurteil

Düsseldorf. Der wegen Zigarettenrauchs fristlos gekündigte Düsseldorfer Mieter Friedhelm Adolfs geht gegen das Urteil des Amtsgerichts vor. Gegen den Beschluß, der die fristlose Kündigung des 75jährigen durch die Vermieterin bestätigte, werde er Berufung beim Landgericht Düsseldorf einlegen. Das teilte sein Anwalt, Martin Lauppe-Assmann, am Dienstag mit. Das Amtsgericht hatte in dem aufsehenerregenden Prozeß festgestellt, daß einem Mieter die Wohnung gekündigt werden darf, wenn er durch Zigarettenrauch seine Nachbarn belästigt.

(dpa/jW)