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Aus: Ausgabe vom 02.08.2013, Seite 16 / Sport

Leichtathletik: Rechtsanspruch (1)

Frankfurt/Main. Der Deutsche Leichtathletik-Verband stellt sich auf einen Rechtsstreit mit Hürdensprinter Matthias Bühler um dessen WM-Teilnahme ein. DLV-Sprecher Peter Schmitt bestätigte am Donnerstag, daß der deutsche Meister über 110 Meter Hürden von der LG Offenburg sein Ticket nach Moskau einklagen will. Der DLV hatte den DM-Dritten Eric Balnuweit aus Leipzig über die B-Norm nominiert. Weder Bühler noch Balnuweit hatten die A-Norm von 13,40 Sekunden erreicht. (sid/jW)

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