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Für 50-plus-eins
Bonn. Das Bundeskartellamt hat keine Bedenken gegen die 50-plus-eins-Regel im Profifußball. Das hat die Behörde am Mittwoch nach einem seit 2018 laufenden Prüfungsverfahren erklärt. Die Regel gibt im Kern vor, dass Investoren keine Stimmenmehrheit an den Kapitalgesellschaften von Vereinen übernehmen können. Voraussetzung sei jedoch, dass die Regel konsequent und ohne Unterschiede angewendet werde. Die Bundesliga müsse für Mitbestimmung der Fans und einen offenen Zugang zur Mitgliedschaft sorgen, sagte Andreas Mundt, Präsident der Behörde. Das kann als Hinweis an RB Leipzig verstanden werden. Denn der eingetragene Verein besteht lediglich aus einer Handvoll auserlesener Mitglieder, die alle mit dem geldgebenden Red-Bull-Konzern verbunden sind.
Sogenannte Förderausnahmen gibt es bisher für den VfL Wolfsburg und Bayer Leverkusen. Leverkusen ist eng mit dem Chemiekonzern Bayer verbunden, Wolfsburg mit dem VW-Konzern. Die Ausnahmen von der 50-plus-eins-Regel sind nur dann gestattet, wenn ein Investor einen Verein mindestens 20 Jahre lang erheblich gefördert hat. Im Juni 2025 hatte das Kartellamt bereits Nachbesserungen gefordert: »Nach der neuen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erscheint es allerdings nicht mehr möglich, zu den bislang vorgeschlagenen Bedingungen einen dauerhaften Bestandsschutz für Vereine vorzusehen, die bereits eine Förderausnahme erhalten haben«, hieß es damals.
Die Kartellamtsentscheidung stärkt die Kritiker externer Geldzuschüsse. Eine Untersagung der 50-plus-eins-Regel hätte dazu geführt, »dass die derzeit bestehenden Partizipationsmöglichkeiten in den Vereinen ausgeschaltet und die Klubs der Bundesliga und zweiten Bundesliga vollständig für Investoren geöffnet würden. Hierfür sieht das Bundeskartellamt kein öffentliches Interesse«, so Mundt. (dpa/jW)
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