Zum Inhalt der Seite

Teilzeitanspruch für Schichtarbeiter

Köln. Das Landesarbeitsgericht Köln hat einem zuvor in Vollzeit beschäftigten Schichtarbeiter nach der Rückkehr in den Betrieb nach einer Elternzeit den Anspruch auf Teilzeitarbeit zugebilligt. Die Richter verwiesen in ihrer am Montag veröffentlichten Entscheidung auf die gesetzliche Regelung, nach der ein Unternehmen den Wünschen von Beschäftigten nach Verringerung und Neuverteilung der Arbeitszeit zustimmen muß, wenn dem keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Das Kölner Gericht befand gewisse »organisatorische Anstrengungen« seien bei jeder Einrichtung von Teilzeitarbeit »gesetzesimmanent«.

(AFP/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 23.07.2013, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!