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Raucher erhält ­Prozeßkostenhilfe

Düsseldorf. Ein wegen starken Rauchens in der eigenen Wohnung gekündigter Mieter erhält nun doch Prozeßkostenhilfe. Die Beschwerde des Mannes gegen eine anderslautende Entscheidung des Düsseldorfer Amtsgerichts hatte Erfolg, wie das Landgericht Düsseldorf am Mittwoch mitteilte. Der Bundesgerichtshof (BGH) zähle das Rauchen zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung, begründete das Landgericht seinen Beschluß. Diese Rechtsprechung habe der BGH auch nach dem Wandel der gesellschaftlichen Anschauungen zur Gefährlichkeit des Passivrauchens nicht geändert. Der starke Raucher hatte Prozeßkostenhilfe beantragt, weil er sich juristisch gegen die Kündigung seiner Wohnung zur Wehr setzen will. Die Vermieterin begründet die Kündigung mit der Geruchsbelästigung der anderen Hausbewohner durch Zigarettenrauch.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 11.07.2013, Seite 5, Inland

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