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03.07.2013
- → Antifaschismus
Suspendierung von Islamgegner gekippt
Gelsenkirchen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat Ende Juni die Suspendierung des Politologen und Lehrers Daniel Krause wegen eines Formfehlers aufgehoben. Krause war im Juni letzten Jahres von der Schulbehörde suspendiert worden, weil er auf einer Kundgebung der rassistischen Splitterpartei »Pro NRW« öffentlich das Wort ergriffen hatte (jW berichtete).
Dort hatte der Lehrer, der ursprünglich am Dortmunder Stadtgymnasium unterrichtete und sich selbst politisch bei den Grünen verortet, gesagt, daß er als schwuler Mann mehr Angst »vor Islamisten als zum Beispiel vor Nazis« habe. Außerdem hatte Krause betont, daß er auf der Kundgebung der Rechten »friedliche, tolerante Menschen« erlebe.
Zwar hatte sich der 32jährige im Nachhinein von »Pro NRW« distanziert, veröffentlichte jedoch erst im März dieses Jahres ein Buch mit dem Titel »Als Linker gegen Islamismus«.
Der Arnsberger Regierungspräsident Dr. Gerd Bollermann kündigte indes an, alle »rechtlichen Möglichkeiten« ausschöpfen zu wollen, »um das ausgesprochene Dienstverbot« für den Dortmunder Gymnasiallehrer aufrechtzuerhalten.
»Für uns steht eindeutig fest, daß wir keine Äußerungen von Lehrkräften dulden, die dazu geeignet sind, das friedliche Zusammenleben insbesondere von Schülerinnen und Schülern verschiedenster Konfession an unseren Schulen empfindlich zu stören. Unsere Kinder müssen vor unqualifizierten Äußerungen in diesem sensiblen Themenfeld geschützt werden«, konstatierte Bollermann.
(bern)
Dort hatte der Lehrer, der ursprünglich am Dortmunder Stadtgymnasium unterrichtete und sich selbst politisch bei den Grünen verortet, gesagt, daß er als schwuler Mann mehr Angst »vor Islamisten als zum Beispiel vor Nazis« habe. Außerdem hatte Krause betont, daß er auf der Kundgebung der Rechten »friedliche, tolerante Menschen« erlebe.
Zwar hatte sich der 32jährige im Nachhinein von »Pro NRW« distanziert, veröffentlichte jedoch erst im März dieses Jahres ein Buch mit dem Titel »Als Linker gegen Islamismus«.
Der Arnsberger Regierungspräsident Dr. Gerd Bollermann kündigte indes an, alle »rechtlichen Möglichkeiten« ausschöpfen zu wollen, »um das ausgesprochene Dienstverbot« für den Dortmunder Gymnasiallehrer aufrechtzuerhalten.
»Für uns steht eindeutig fest, daß wir keine Äußerungen von Lehrkräften dulden, die dazu geeignet sind, das friedliche Zusammenleben insbesondere von Schülerinnen und Schülern verschiedenster Konfession an unseren Schulen empfindlich zu stören. Unsere Kinder müssen vor unqualifizierten Äußerungen in diesem sensiblen Themenfeld geschützt werden«, konstatierte Bollermann.
(bern)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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