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Ehegattensplitting für Homosexuelle

Berlin. Drei Wochen nach dem richtungsweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat der Bundestag am Donnerstag abend die steuerliche Gleichstellung der Homo-Ehe beschlossen. Das Ehegattensplitting, das bislang Mann und Frau mit Trauschein vorbehalten war, gilt künftig auch für die eingetragene Lebenspartnerschaft von Schwulen und Lesben. Anfang des Monats hatten die Karlsruher Richter geurteilt, daß die bisherige Ungleichbehandlung verfassungswidrig ist. Durch das Ehegattensplitting wird die Steuerbelastung verheirateter Paare gesenkt. Die Ausweitung dieser Regelung auf die rund 34000 gleichgeschlechtlichen Partnerschaften kostet den Staat rund 55 Millionen Euro. Hinzu kommen einmalig rund 150 Millionen Euro, weil das Verfassungsgericht eine rückwirkende Änderung der Steuergesetze zum 1. August 2001 verlangt hat – seither gibt es in Deutschland die eingetragene Lebenspartnerschaft. (dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 29.06.2013, Seite 1, Inland

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