Zum Inhalt der Seite

Kurde zu drei Jahren Haft verurteilt

Berlin. Das Kammergericht Berlin hat am Dienstag den Kurden Vezir T. wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Organisation zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß Vezir T. von 2007 bis 2008 Gebietsverantwortlicher der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) in Sachsen gewesen ist. Gewalttaten in Deutschland werden dem Kurden nicht zur Last gelegt. Die in der Türkei von der PKK begangenen Anschläge zeigten, so das Gericht, daß die PKK eine auf »Totschlag« ausgerichtete Gruppe nach Paragraph 129 b Strafgesetzbuch sein. Als strafmildernd sah das Gericht die ideelle Überzeugung des Angeklagten sowie die hohe Mitschuld des türkischen Staates an der Eskalation der Gewalt in den kurdischen Gebieten an. Bis das Urteil in Kraft tritt, bleibt Vezir T. in Freiheit.
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 13.06.2013, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!