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Kurde zu drei Jahren Haft verurteilt

Berlin. Das Kammergericht Berlin hat am Dienstag den Kurden Vezir T. wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Organisation zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß Vezir T. von 2007 bis 2008 Gebietsverantwortlicher der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) in Sachsen gewesen ist. Gewalttaten in Deutschland werden dem Kurden nicht zur Last gelegt. Die in der Türkei von der PKK begangenen Anschläge zeigten, so das Gericht, daß die PKK eine auf »Totschlag« ausgerichtete Gruppe nach Paragraph 129 b Strafgesetzbuch sein. Als strafmildernd sah das Gericht die ideelle Überzeugung des Angeklagten sowie die hohe Mitschuld des türkischen Staates an der Eskalation der Gewalt in den kurdischen Gebieten an. Bis das Urteil in Kraft tritt, bleibt Vezir T. in Freiheit.
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Erschienen in der Ausgabe vom 13.06.2013, Seite 5, Inland

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