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07.06.2013
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Ehegattensplitting auch für Homo-Ehe
Stuttgart/Berlin. Homosexuelle mit eingetragenen Lebenspartnerschaften haben nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Anspruch auf das Ehegattensplitting bei der Einkommenssteuer. Das Karlsruher Gericht erklärte am Donnerstag die steuerliche Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften für verfassungswidrig. Das Gesetz müsse rückwirkend zum 1. August 2001 geändert werden. Die CDU/CSU lehnt die volle Gleichstellung der Homo-Ehe ab. Die FDP sehe sich durch das Urteil auf ganzer Linie bestätigt, erklärte Generalsekretär Patrick Döring. Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, bezeichnete es als »Trauerspiel«, daß CDU und CSU nicht von selbst zu einer Gesetzesänderung bereit gewesen seien. (dpa/jW)
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