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Finanzkürzungen verfassungswidrig

Wiesbaden. Wegen der Finanzkürzungen bei den Kommunen im Jahr 2011 hat die CDU/FDP-Regierung in Hessen eine Niederlage vor dem Verfassungsgericht des Landes erlitten. Der Staatsgerichtshof in Wiesbaden gab am Dienstag einer Grundrechtsklage der Stadt Alsfeld im Vogelsberg statt. Das Finanzausgleichsgesetz sei in wichtigen Teilen verfassungswidrig. Der Bedarf der Kommunen sei nicht ermittelt worden. Durch die Änderungen waren den Städten und Gemeinden 340 Millionen Euro im Jahr entzogen worden.

(dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 22.05.2013, Seite 4, Inland

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