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Richterschlaf ­dauerte sechs Jahre

München. Für ein Verfahren in einem einfachen Erbstreit hat sich das Finanzgericht Berlin-Brandenburg mehr als sechs Jahre lang Zeit gelassen – und sich damit eine Rüge vom Bundesfinanzhof eingehandelt. Deutschlands oberstes Steuergericht nannte die Verfahrensdauer am Mittwoch in München unangemessen lang. »Während eines Zeitraums von fünfeinhalb Jahren war das Finanzgericht weitestgehend untätig geblieben«, urteilte der Bundesfinanzhof und gab dem Kläger damit Recht. Seit 2011 haben Kläger die Möglichkeit, überlange Gerichtsverfahren zu rügen und unter Umständen sogar eine Entschädigung zu verlangen. Der Bundesfinanzhof befaßte sich erstmals auf Grundlage des neuen Gesetzes mit der Problematik.

(dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 16.05.2013, Seite 5, Inland

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