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Grundbefestigung

»Du bist mein Grund, auf dem ich steh«, heißt es mehrdeutig in einem der schönsten Lieder von Frank Viehweg. »Grund« für jW ist die Linke Presse Verlags-, Förderungs- und Beteiligungsgenossenschaft junge Welt e.G. (LPG). Sie besitzt die Mehrheit der Gesellschaftsanteile des Verlages 8. Mai GmbH, in dem jW erscheint – die LPG-Mitglieder sind damit die Herausgeber dieser Zeitung, deren Zahl täglich auf der jW-Seite eins nachzulesen ist. Keine Aktion, keine Kampagne, keine Erweiterung der Produktionsbasis ist ohne den Rückhalt der von der LPG bereitgestellten finanziellen Mittel denkbar. Mehr noch: Die LPG-Mitglieder sind in aller Regel diejenigen, die am engagiertesten dafür einstehen, was diese Zeitung betreibt: Aufklärung, Ermutigung und Mobilisierung zum Widerstand. In diesem Sinne ist die Genossenschaft ein wichtiges Fundament unseres Agierens.

So hatten die erfolgreiche Verteilaktion von 100000 jW-Exemplaren am 1. Mai und die nun zu Ende gehende Kampagne für mehr jW-Verkauf an Kiosken zwei wichtige, untrennbar mit einander verbundene Voraussetzungen: Die deutliche Erhöhung des jW-Abobestandes von Oktober 2012 bis Januar 2013 und den enormen Zuwachs an LPG-Anteilen im vergangenen Jahr. Wer jW kennt, weiß: Wir geben uns mit Erreichtem nicht zufrieden, unser Ziel lautet: 1500 LPG-Mitglieder. Der Grund im anderen Sinn des Wortes ist einfach: Ohne ein Mehr an Genossenschaft, kein Mehr an jW. Das bezieht sich weniger auf die Quantität von Seiten und Texten, sondern vor allem auf die Qualität. Das erfordert Investitionen und wir bitten Sie daher herzlich: Treten Sie der LPG junge Welt bei (LPG-Anteile dürfen übrigens ratenweise eingezahlt werden, mindestens 25 Euro monatliche) oder erhöhen Sie die Zahl Ihrer Anteile oder überzeugen Sie andere, Mitglied zu werden.
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Damit unser »Grund« noch fester wird.

Vorstand der LPG junge Welt eG

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Erschienen in der Ausgabe vom 11.05.2013, Seite 16, Aktion

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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