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Verfassungsgericht prüft Rettungsschirm

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht wird sich im Juni erneut mit dem Euro-Rettungsschirm ESM und der Rolle der Europäischen Zentralbank (EZB) in der Schuldenkrise beschäftigen. Wie das Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte, hat der Zweite Senat die mündliche Verhandlung im Hauptsacheverfahren für den 11. und 12. Juni angesetzt. Gegen den ESM hat der Verein »Mehr Demokratie« zusammen mit mehr als 37000 Bürgern geklagt. Im September vergangenen Jahres hatten die Verfassungsrichter den ESM-Beitritt Deutschlands in einer Eilentscheidung unter Auflagen vorläufig genehmigt. Zudem behielt sich das Gericht aber vor, noch genauer zu prüfen, ob die EZB beim Aufkauf von Staatsanleihen der Euro-Krisenstaaten ihre Kompetenzen überschritten habe. (dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 20.04.2013, Seite 2, Inland

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