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Der NSU und die Verjährung

Karlsruhe. Die Bundesanwaltschaft (BAW) hat Berichte relativiert, nach denen das Helfernetzwerk der Terrorgruppe »Nationalsozialistischer Untergrund« (NSU) weit größer sei als bisher angenommen. Allerdings verwies sie dabei auch auf rechtliche Verjährungsfristen. Nach wie vor gebe es im NSU-Komplex nur 14 Beschuldigte, betonte der Sprecher der BAW, Marcus Köhler, am Montag in Karlsruhe. Außer dem mutmaßlichen NSU-Mitglied Beate Zschäpe seien vier mutmaßliche Unterstützer vor dem Oberlandesgericht München angeklagt. Darüber hinaus hätten sich bisher »lediglich bei neun weiteren Personen« ausreichende Anhaltspunkte dafür ergeben, daß sie »den NSU im Wissen um dessen terroristische Straftaten« willentlich unterstützt haben könnten – und das in einem noch nicht verjährten Zeitraum. Bild am Sonntag hatte berichtet, daß 129 Personen zum engeren und weiteren Umfeld des NSU gehörten. Das Blatt berief sich dabei auf eine dem Untersuchungsausschuß des Bundestags vorliegende Liste. Dessen Vorsitzender Sebastian Edathy (SPD) erklärte am Montag, er gehe davon aus, daß die Liste der Verdächtigen noch länger werde. (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 26.03.2013, Seite 5, Inland

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