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Aus: Ausgabe vom 21.03.2013, Seite 2 / Inland

BGH schwächt Mieterposition

Karlsruhe. Eigenbedarfskündigungen des Vermieters sind auch nach wenigen Jahren zulässig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe entschieden. In diesem Fall hatten die Mieter eines Einfamilienhauses in Wolfenbüttel die Kündigung erhalten, weil der Enkel des Vermieters Nachwuchs bekam und mit seiner Partnerin in das Haus ziehen wollte. (dapd/jW)

Hinweis

junge Welt hatte am 22. Januar 2013 im Artikel »Solidarität mit Glaubensbrüdern« berichtet, der saudi-arabische Scheich Muhamma Al-Arifi habe am 1. Januar in Heidelberg und anderen Orten bei Solidaritätsveranstaltungen zum Dschihad in Syrien aufgerufen. Der Vorstand der Moschee Heidelberg legt Wert auf die Feststellung, daß »derartige Aussagen während des Vortrags in Heidelberg nicht gefallen sind«.

(jW)

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