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Aus: Ausgabe vom 21.03.2013, Seite 4 / Inland

Zuschuß für Apotheken-Notdienst

Berlin. Die Versorgung der ländlichen Regionen mit Apotheken-Notdiensten soll durch eine bessere Vergütung gesichert werden. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der vorsieht, daß alle Apotheken für jeden geleisteten Nachtdienst einen pauschalen Zuschuß erhalten. Davon sollen insbesondere die ländlichen Apotheken profitieren, die viele Notdienste anbieten müssen, dabei aber nur wenig Medikamente verkaufen. Der Zuschuß soll aus einem Fonds gezahlt werden, den der Deutsche Apothekerverband errichtet und verwaltet. Zur Finanzierung wird der Festzuschlag, den die Apotheken bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel erheben, um 16 Cent erhöht. In dünn besiedelten Gebieten wird der Notdienst weniger in Anspruch genommen als in der Stadt. Weil es dort aber weniger Apotheken gibt, muß jede einzelne viel häufiger Notdienst leisten.

(AFP/jW)

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