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Zuwachs für die junge Welt
Mit vielen Menschen in den nächsten Wochen Außergewöhnliches erreichen – das geht nur mit Ihrer Unterstützung
Die Aktion findet in allen Bundesländern statt, der Schwerpunkt beim Auftakt liegt aber in den neuen. Ab dem 11. März werden wir in den Städten Leipzig, Cottbus, Dresden, Chemnitz, Potsdam und Berlin spezielle Aktivitäten entwickeln und können gerade hier noch Ideen und Hilfe bei der Umsetzung brauchen. Zum Beispiel bei Verteilaktionen in der Fußgängerzone, oder beim Bestücken von Kultur- und Jugendhäusern und anderen Einrichtungen mit Probeabos und Werbematerial. Örtliche Unterstützer melden sich bitte bei Ingo Höhmann (ihm@jungewelt.de). Unser Werbematerial steht aber auch für den bundesweiten Einsatz zur Verfügung. Aktionspakete mit Plakaten, Aufklebern und Coupons können Sie ab März beim Verlag oder im Internet bestellen.
Als Höhepunkt und Abschluß der Aktion werden bundesweit 100000 Exemplare der 1.-Mai-Ausgabe der jungen Welt verteilt. Vor allem 1.-Mai-Kundgebungen, Vormaifeiern und Festivals sollen für Verteilaktionen genutzt, Zeitungen aber auch in Fußgängerzonen und ausgesuchten Wohngebieten unter die Leute gebracht werden. Diese spezielle Ausgabe wird mit einem Gutschein ausgestattet, mit dem sich dann die Beschenkten in den Folgetagen ein weiteres Exemplar der jungen Welt am Kiosk oder Bahnhofsbuchhandel besorgen können. Damit wir tatsächlich 100000 Menschen erreichen können, brauchen wir die starke Hilfe unserer Leserschaft. Nur so kann so ein großes Projekt realisiert werden, und deshalb beginnen wir umgehend mit der Vorbereitung und Organisation. Gerne entwickeln wir mit Ihnen ein örtliches Konzept: Wo können Sie wie viele Zeitungen verteilen? Wie macht man das am besten? Wie kommen die Zeitungen rechtzeitig zu Ihnen? Für diese und alle anderen Fragen steht Ihnen Ingo Höhmann vom Aktionsbüro zur Verfügung (auch über Telefon: 030/536355-50 zu erreichen).
Mit dieser Aktion werden wir auch beweisen, daß viele Menschen, die gemeinsam ein Ziel verfolgen, Außergewöhnliches erreichen können. Vorausgesetzt, daß Kombination sie vereint und Kenntnis sie leitet, wie schon Karl Marx feststellte. Deshalb: Unterstützen Sie unsere Kioskaktion und melden Sie sich!
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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