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Grünes Licht für ID-Verordnung

Berlin. Künftig können bei befürchteten schweren Erbkrankheiten Gentests an Embryonen vorgenommen werden. Das Bundeskabinett stimmte am Dienstag der am 1. Feburar vom Bundesrat verabschiedeten Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID) zu. Die Verordnung tritt zwölf Monate nach ihrer Verkündung in Kraft. Kritiker hatten sie als marktliberal und als Geschenk an die Lobby der Reproduktionsmedizin bezeichnet (www.gen-ethisches-netzwerk.de).

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 20.02.2013, Seite 4, Inland

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