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Keine Einbürgerung bei falschen Angaben

Stuttgart. Einbürgerungen unter falscher Identität sind grundsätzlich nichtig. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden. Es wies die Klage eines aus Pakistan stammenden Mannes zurück, der sich im Juli 2004 unter falscher Identität hatte einbürgern lassen. Der Mann habe damit alle Überprüfungen durch die Behörden unterlaufen und die deutsche Staatsbürgerschaft erlangt, deren Voraussetzungen er gar nicht erfülle. Es habe also nie eine wirksame Einbürgerung gegeben, so das Gericht.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 08.01.2013, Seite 5, Inland

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