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Abhöraktionen sind verfassungswidrig

Weimar. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat zahlreiche Regelungen im Polizeiaufgabengesetz des Landes für verfassungswidrig erklärt. Mehrere Anwälte hatten Beschwerde gegen das heimliche Überwachen von Telefonen und Wohnungen und den Einsatz verdeckter Ermittler eingereicht. Kritisiert wurde auch, daß Betroffene nachträglich nicht von Abhörmaßnahmen informiert wurden. Gerichtspräsident Joachim Lindner sagte bei der Urteilsverkündung am Mittwoch in Weimar, mehr als ein Dutzend Punkte des Gesetzes seien unvereinbar mit der Landesverfassung.

(jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 22.11.2012, Seite 4, Inland

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