Zum Inhalt der Seite

Kanada: Syrische Abgeordnete unerwünscht

Zum zweiten Mal ist einer Delegation des syrischen Parlaments die Teilnahme an einem Treffen der Interparlamentarischen Union (IPU) verweigert worden. Fünf Abgeordnete hatten sich auf die Einladung des kanadischen Parlaments zum 127. Treffen der IPU angemeldet, das vom 21.–26. Oktober in Quebec stattfinden soll. Weil Kanada wie die meisten westlichen Staaten seine Botschaft in Damaskus geschlossen hat, beantragten die Parlamentarier ein Visum bei der kanadischen Botschaft in Beirut. Dort wurden sie aufgefordert, ausführliche Unterlagen über ihre familiären, finanziellen und persönlichen Verhältnisse vorzulegen, obwohl klar war, daß die Abgeordneten lediglich an dem IPU-Treffen teilnehmen wollten. Die Abgeordneten legten alle angeforderten Unterlagen vor, um dann zu erfahren – ohne Begründung – daß sie kein Visum erhalten würden. Lediglich zwei der fünf Abgeordneten wurde ein »Touristenvisum« in Aussicht gestellt, das allerdings erst nach Beendigung der Interparlamentarischen Konferenz begonnen hätte.

Auf einer Pressekonferenz in Damaskus kritisierten die Abgeordneten am Montag das Verhalten der kanadischen Regierung, ihnen die Einreise zu verweigern. Bereits zum IPU-Treffen in Italien hätten sie kein Einreisevisum erhalten, das verstoße eindeutig gegen die Grundlagen der Interparlamentarischen Union, die sich dem Austausch und der Kommunikation von Parlamentariern verschrieben hat. Offenbar versuche man, die Stimme des syrischen Parlaments bei internationalen Treffen verstummen zu lassen, sagte die Abgeordnete Maria Saadeh. Ihre Kollegin Fadia Dib teilte mit, daß Kuwait bei der IPU einen Antrag auf Ausschluß des syrischen Parlaments gestellt habe. Bisher sei darüber nicht abgestimmt worden. Die syrische Delegation hatte eine Entschließung zur »Gewalt gegen Christen und andere Minderheiten« beantragt. Man lade die Interparlamentarische Union ein, ihr nächstes Treffen in Syrien abzuhalten. Dann könnten sich die Abgeordneten aus aller Welt ein eigenes Bild über die Lage in Syrien machen.
Anzeige


(kl)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 23.10.2012, Seite 3, Schwerpunkt

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!