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Kopftuch kein ­Kündigungsgrund

Berlin. Einer jungen Frau darf laut einer Gerichtsentscheidung in Berlin nicht deshalb der Ausbildungsplatz verweigert werden, weil sie aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen will. Dieses Urteil fällte das Berliner Landesarbeitsgericht in einem Prozeß gegen einen Zahnarzt, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Das Gericht sah einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das umgangssprachlich auch als Antidiskriminierungsgesetz bezeichnet wird.

Mit seinen Angaben bestätigte der Sprecher einen Bericht des Berliner Tagesspiegel. Das Urteil war der Zeitung zufolge bereits im März ergangen, wurde aber erst jetzt bekannt.

(dapd/jW)
junge Welt

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Erschienen in der Ausgabe vom 19.10.2012, Seite 5, Inland

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