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BMW siegt im Streit um Leiharbeiter

Leipzig. Im Streit über den Einsatz von Leiharbeitern im Leipziger BMW-Werk hat das Arbeitsgericht erneut zugunsten des Autoherstellers entschieden. Mit Beschluß vom Mittwoch ersetzte das Gericht in weiteren 190 Fällen die zuvor vom Betriebsrat verweigerte Zustimmung zur Beschäftigung von Leiharbeitern. Deren Einstellung sei aus sachlichen Gründen dringend erforderlich gewesen, so der Beschluß. Zehn Verfahren lagen dem Gericht vor, nachdem BMW zum 1. Januar 2012 gut 1100 Leiharbeiter in einem bestehenden Arbeitsverhältnis weiter beschäftigen wollte. Der Betriebsrat will Beschwerde vor dem Landesarbeitsgericht Sachsen einlegen.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 23.08.2012, Seite 2, Inland

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