4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
Gegründet 1947 Sa. / So., 04. / 5. Mai 2024, Nr. 104
Die junge Welt wird von 2751 GenossInnen herausgegeben
4. Mai, Diskussion zu Grundrechten 4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
Aus: Ausgabe vom 10.07.2012, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft

Lesetips

Pflegezeit

Ende 2011 bezogen 2,6 Millionen Menschen in Deutschland Leistungen der Pflegeversicherung. 2050 sollen 5,5 Millionen pflegebedürftig sein. Um das zu bewältigen, setzt die Bundesregierung vor allem auf »ehrenamtliches Engagement«. Dem sollte auch die Einführung der Familienpflegezeit dienen, die es seit Beginn dieses Jahres ermöglicht, die Arbeitszeit zu verkürzen um nahe Angehörige zu pflegen. Eine vernünftige Lösung ist damit einem Beitrag von Christian Schoof in der Sommerausgabe der Fachzeitschrift Arbeitsrecht im Betrieb zufolge aber nicht gelungen. Denn einen Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit gibt es nicht. Das Gesetz ist also nicht viel mehr als ein Appell an die »familienpolitische Vernunft« der Unternehmer.

Offen ist, ob die Gewerkschaften wie bei der Altersteilzeit versuchen werden, diese Gesetzeslücke durch tarifliche Regelungen zu schließen. (jW)

Arbeitsrecht im Betrieb, Nr. 7-8/2012, 72 Seiten, Jahresabo: 135,60 Euro, www.aib-web.de

Gegen Betriebsräte

Nur zehn Prozent aller Belegschaften mit Anspruch auf Wahl einer betrieblichen Interessenvertretung haben einen Betriebsrat. Daß es nicht mehr sind, hat auch mit dem repressiven Vorgehen vieler Unternehmen zu tun. Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) in der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hat nun ein Forschungsprojekt begonnen, das Ausmaß und Art des Vorgehens gegen Betriebsräte untersuchen soll. Erste Ergebnisse werden in der Zeitschrift Mitbestimmung vorgestellt. Demnach werden Unternehmen seltener gegen bereits bestehende Betriebsratsgremien aktiv, sondern eher gegen deren Initiierung. Auf einen bekannten Fall der Behinderung eines bestehenden Betriebsrats kommen den WSI-Experten Martin Behrens und Heiner Dribbusch zufolge zwei Fälle der versuchten Be- oder Verhinderung einer Neuwahl. Das gehe von Einschüchterungsversuchen über Versuche des »Herauskaufens« bis hin zur Entlassung von Betriebsratskandidaten oder Mitgliedern des Wahlvorstands.


»Es handelt sich fast ausschließlich um Betriebe mit deutlich weniger als 200 Beschäftigten, und diese Betriebe werden bevorzugt durch die Inhaber selbst geleitet«, so die Autoren. Es ist also in erster Linie der hierzulande hochgelobte Familienunternehmer, der keinerlei Einschränkung seiner Direktionsmacht durch eine Belegschaftsvertretung dulden möchte. (jW)

Mitbestimmung. Das Magazin der Hans-Böckler-Stiftung, 6/2012, 74 Seiten, Jahresabo: 50 Euro

Mehr aus: Betrieb & Gewerkschaft