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RWE-Klage gegen Abschaltung zulässig

Kassel. Klagen des Energiekonzerns RWE gegen die befristete Betriebseinstellung der Blöcke A und B im Atomkraftwerk Biblis sind zulässig. Das entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Mittwoch in Kassel. Wenn das Land Hessen keine Rechtsmittel einlegt, muß der VGH entscheiden, ob nämlich die vom Landesumweltministerium am 18. März 2011 angeordneten und auf drei Monate befristeten Betriebseinstellungen rechtmäßig waren. Durch die befristete Stillegung will RWE einen Schaden von 187 Millionen Euro erlitten haben. (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 05.07.2012, Seite 5, Inland

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