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Zugenähte Münder bleiben erlaubt

München/Würzburg. Die seit März in Würzburg mit einem Hungerstreik gegen die deutsche Flüchtlingspolitik protestierenden Iraner dürfen auch mit zugenähten Mündern demonstrieren. Das geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 2. Juli hervor. Das Zunähen sei Ausdruck einer kollektiven Meinungskundgebung, die im übrigen Dritte nicht unmittelbar verletze, heißt es in dem Beschluß. Die Stadt Würzburg hatte für die bis zum 16. August verlängerte Protestkundgebung zahlreiche Beschränkungen aufgelegt, darunter ein Teilnahmeverbot für diejenigen, die sich selbst verstümmelten.(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 05.07.2012, Seite 4, Inland

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