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Leiharbeit beim ­Kabinenpersonal

Frankfurt/Main. Die Lufthansa darf Leiharbeiter als Stewards oder Stewardessen beschäftigen. Das hessische Landesarbeitsgericht (LAG) wies am Dienstag in Frankfurt am Main einen Antrag der Gruppenvertretung der Lufthansa-Flugbegleiter gegen den Einsatz von Leiharbeitern als Kabinenpersonal aus formalen Gründen ab.(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 04.07.2012, Seite 5, Inland

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