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Brechmitteleinsatz: Freispruch kassiert

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch nachmittag den Freispruch eines Polizeiarztes aufgehoben, der durch Einsatz eines Brechmittels den Tod eines mutmaßlichen Drogendealers verursacht hat. Im Dezember 2004 hatte er dem aus Sierra Leone stammenden Mann Wasser und ein Mittel eingeflößt, das ihn zum Erbrechen verschluckter Drogen bringen sollte. Der BGH bezeichnete den Freispruch vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung als »fast grotesk falsch«. Der Fall muß nun an einer anderen Kammer des Bremer Landgerichts neu aufgerollt werden.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 22.06.2012, Seite 4, Inland

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