4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 22.06.2012, Seite 13 / Feuilleton

Apple-Embargo

Einer US-Bürgerin mit iranischer Abstammung wurde in einem Apple-Store im US-Bundesstaat Georgia nach Angaben der Internetzeitung Huffington Post die Bedienung verweigert. Der verantwortliche Angestellte hörte die 19jährige mit ihrem Onkel Farsi sprechen, erfuhr auf Nachfrage, daß es sich um die Amtssprache des Iran handelt und verwies die beiden des Ladens. Als Begründung führte er die Geschäftsbedingungen von Apple an, die ein Handelsembargo gegen den Iran beinhalten: »Ich kann Ihnen nichts verkaufen. Die Beziehungen zwischen unseren Ländern sind schlecht.« Nach Angaben des US-TV-Senders WSB-TV kann die iranische Community in Georgia über eine ganze Reihe ähnlicher Fälle berichten. (jW)

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