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Verfassungsrichter stärken Bundestag

Karlsruhe. Die deutschen Verfassungsrichter haben der Bundesregierung bescheinigt, bei Informationen über die Euro-Krise zweimal die Rechte des Bundestags mißachtet zu haben. Sowohl über den Euro-Stabilisierungsmechanismus (ESM) als auch über den Euro-Plus-Pakt sei das Parlament zu spät informiert worden, lautete am Dienstag das einstimmige Urteil des Zweiten Senats. Damit hatte eine Klage der Grünen in vollem Umfang Erfolg. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle stellte das Urteil in »eine Reihe von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Stärkung nationaler parlamentarischer Verantwortung«. Als Konsequenz aus dem Urteil muß die Bundesregierung das Parlament über Ergänzungsverträge der Europäischen Union unterrichten. Die Weitergabe muß so frühzeitig erfolgen, daß das Parlament »nicht in eine bloß nachvollziehende Rolle gerät«, sagte Voßkuhle. (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 20.06.2012, Seite 1, Inland

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