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Aus: Ausgabe vom 20.06.2012, Seite 5 / Inland

Kündigung durch Kirche rechtswidrig

Augsburg. Im Rechtsstreit um die Kündigung einer lesbischen Mitarbeiterin während der Elternzeit hat die katholische Kirche eine Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht Augsburg wies am Dienstag eine Klage einer Pfarrkirchenstiftung gegen den Freistaat Bayern ab. Die Stiftung wollte eine lesbische Leiterin eines Kindergartens während der Elternzeit außerordentlich kündigen, weil sie mit einer gleichgeschlechtlichen Beziehung gegen die Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre verstoße. Das zuständige Gewerbeaufsichtsamt verweigerte jedoch die Zustimmung zu einer solchen laut Gesetz nur in Ausnahmefällen zulässigen Kündigung. Das Gericht betonte, das Amt sei nicht an das Wertesystem der Kirche gebunden.

(dapd/jW)