Leiser die Glocken
Auch am frühen Morgen müssen Anwohner das Glockengeläut von Kirchen grundsätzlich hinnehmen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) wies eine entsprechende Klage eines älteren Mannes aus Remshalden (Baden-Württemberg) ab, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Der Kläger wollte der evangelischen Kirchengemeinde verbieten lassen, zwischen sechs und acht Uhr morgens die Glocken zu läuten. Die Konradkirche in Remshalden läßt jeden Werktag um sechs Uhr ihre Glocke zwei Minuten lang läuten. Der Kläger wohnt 68 Meter entfernt. Der Kläger, der Mitglied der evangelischen Landeskirche ist, machte geltend, das Geläut störe ihn beim Lesen der Bibel oder der Meditation. Zudem wohne dem Glockenläuten vor Sonnenaufgang ein heidnisches, der Abwehr böser Geister dienendes Element inne. Die Kirchengemeinde hatte argumentiert, das Glockengeläut sei ein Brauch mit langer Tradition und sozial angemessen. (dapd/jW)
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