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Beschluß: Uni Bremen für »Zivilklausel«

Die Hochschule Bremen verpflichtet sich mit einer eigenen »Zivilklausel«, sich nicht »an Projekten mit militärischer Nutzung bzw. Zielsetzung« zu beteiligen und »derartige Forschungsthemen und -mittel abzulehnen«. Dies ist der Kern des Beschlusses des Akademischen Senats (AS) der Hochschule Bremen, der am 12. Juni 2012 einstimmig mit einer Enthaltung gefaßt wurde: »Studium, Lehre und Forschung an der Hochschule Bremen dienen ausschließlich friedlichen Zwecken. Der Akademische Senat lehnt die Beteiligung von Wissenschaft und Forschung an Projekten mit militärischer Nutzung bzw. Zielsetzung ab und fordert die Mitglieder der Hochschule auf, derartige Forschungsthemen und -mittel abzulehnen. (…)

Ergänzend zur Zivilklausel formulierte der Akademische Senat zur Frage der ethischen Anforderungen an das Handeln der Forscher am 12. Juni den Appell: »Der Akademische Senat fordert das Rektorat auf, im Rahmen der Gestaltung der Verfahrensabläufe zur Beantragung von Forschungsmitteln sowie zur Durchführung von Auftragsforschungsprojekten (Drittmittelrichtlinie) sicherzustellen, daß die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Hochschule die Zivilklausel, die Anforderungen des Leitbildes der Hochschule sowie das Mitbedenkensgebot des Paragraph 7 Absatz 1 BremHG (Anmerkung: Bremisches Hochschulgesetz) beachten und ihre Forschungsvorhaben an den sich daraus ergebenden Maßstäben messen.

Das Leitbild der Hochschule Bremen bestimmt in diesem Zusammenhang: Alle Hochschulmitglieder sind in ihrer Tätigkeit an grundlegende moralische Normen gebunden. Nicht alles, was getan werden kann, darf auch getan werden. Zur Wissenschaft gehört die Reflexion auf die angewendeten Methoden und auf die möglichen Folgen für Mensch, Gesellschaft und Umwelt sowie das verantwortliche Einstehen für die Resultate. (…) Die Hochschule Bremen (…) verpflichtet sich den Zielen

– einer humanen, freiheitlichen, gerechten und demokratischen Gesellschaft,
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– einer auf die Erleichterung der Arbeit, Bereicherung des Lebens und Schonung der natürlichen Ressourcen der Umwelt ausgerichteten Wissenschaft und Technik,

– eines aufgeklärten, unterschiedliche Interessen, Meinungen, Lebensstile und Kulturen achtenden und toleranten gesellschaftlichen Klimas,

– der Verwirklichung der Gleichberechtigung der Geschlechter,

– der Berücksichtigung der besonderen Belange und Bedürfnisse von behinderten und chronisch kranken Menschen,

– der Beseitigung und Verhinderung jeglicher Diskriminierung,

– der internationalen Verständigung.«
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Erschienen in der Ausgabe vom 15.06.2012, Seite 3, Schwerpunkt

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